Der schnelle Werkstatt Tipp
Die Masche: Die Versicherung empfiehlt dir ihre Partnerwerkstatt und organisiert gleich alles.
Dein Recht: Du wählst deine Werkstatt selbst. Grundlage für die Reparatur ist dein eigenes Gutachten.
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Wenn dir jemand ins Auto gefahren ist, meldet sich die gegnerische Versicherung oft erstaunlich schnell. Sie bietet Hilfe an und möchte gleich einen eigenen Prüfer schicken. Fachleute nennen das Schadensteuerung.
Der Prüfer arbeitet im Auftrag der Versicherung, die den Schaden am Ende bezahlen muss. Ein eigener Sachverständiger arbeitet in deinem Auftrag und hält alles fest, was dir zusteht: Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen.
Was im Gutachten fehlt, wird später meist auch nicht bezahlt.
Die Masche: Die Versicherung empfiehlt dir ihre Partnerwerkstatt und organisiert gleich alles.
Dein Recht: Du wählst deine Werkstatt selbst. Grundlage für die Reparatur ist dein eigenes Gutachten.
Die Masche: Ein Unfallauto ist beim Verkauf weniger wert, auch nach guter Reparatur. Steht das nicht im Gutachten, wird es meist nicht bezahlt.
Dein Recht: Bei fremder Schuld steht dir die Wertminderung zu. Wir berechnen sie in deinem Gutachten.
Die Masche: Dir wird gesagt, ein eigener Gutachter sei teuer oder unnötig.
Dein Recht: Bei fremder Schuld trägt die Versicherung des Verursachers die erforderlichen Gutachterkosten (§ 249 BGB).
Ja. Du musst den Prüfer der gegnerischen Versicherung nicht an dein Auto lassen. Bei fremder Schuld darfst du einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Sag der Versicherung einfach, dass du deinen Gutachter selbst wählst.
Meist nicht. Ruf an, dann schauen wir gemeinsam, was im Gutachten der Gegenseite steht und ob ein eigenes Gutachten fehlende Punkte ergänzen kann.
Oft ja. Hinter den Stoßfängern moderner Autos sitzen Sensoren und Halterungen, die schon bei einem Rempler Schaden nehmen. Liegt der Schaden über ungefähr 800 bis 1.000 Euro, zahlt die Versicherung des anderen in der Regel ein Gutachten. Ob das bei dir so ist, sehen wir auf den Fotos.
So nennt man es, wenn die Versicherung den Ablauf nach dem Unfall selbst lenkt: eigener Prüfer, Partnerwerkstatt, Mietwagen über sie. Das ist erlaubt, aber du musst es nicht annehmen.
Bei vollständig fremder Schuld die Versicherung des Unfallverursachers, bei geteilter Schuld anteilig. Bei kleinen Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag, das sagen wir dir ehrlich.
Wir dokumentieren deinen Schaden unabhängig und vollständig. Bei fremder Schuld kostenlos für dich.