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Die Versicherung zahlt. Und sie prüft selbst.

Wenn dir jemand ins Auto gefahren ist, meldet sich die gegnerische Versicherung oft erstaunlich schnell. Sie bietet Hilfe an und möchte gleich einen eigenen Prüfer schicken. Fachleute nennen das Schadensteuerung.

Der Prüfer arbeitet im Auftrag der Versicherung, die den Schaden am Ende bezahlen muss. Ein eigener Sachverständiger arbeitet in deinem Auftrag und hält alles fest, was dir zusteht: Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen.

Was im Gutachten fehlt, wird später meist auch nicht bezahlt.

Drei Maschen, die du kennen solltest

1

Der schnelle Werkstatt Tipp

Die Masche: Die Versicherung empfiehlt dir ihre Partnerwerkstatt und organisiert gleich alles.

Dein Recht: Du wählst deine Werkstatt selbst. Grundlage für die Reparatur ist dein eigenes Gutachten.

2

Die vergessene Wertminderung

Die Masche: Ein Unfallauto ist beim Verkauf weniger wert, auch nach guter Reparatur. Steht das nicht im Gutachten, wird es meist nicht bezahlt.

Dein Recht: Bei fremder Schuld steht dir die Wertminderung zu. Wir berechnen sie in deinem Gutachten.

3

Die Angst vor den Kosten

Die Masche: Dir wird gesagt, ein eigener Gutachter sei teuer oder unnötig.

Dein Recht: Bei fremder Schuld trägt die Versicherung des Verursachers die erforderlichen Gutachterkosten (§ 249 BGB).

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Kann ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung ablehnen?

Ja. Du musst den Prüfer der gegnerischen Versicherung nicht an dein Auto lassen. Bei fremder Schuld darfst du einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Sag der Versicherung einfach, dass du deinen Gutachter selbst wählst.

Die Versicherung hat schon ein Gutachten erstellt. Ist es zu spät?

Meist nicht. Ruf an, dann schauen wir gemeinsam, was im Gutachten der Gegenseite steht und ob ein eigenes Gutachten fehlende Punkte ergänzen kann.

Gilt das auch bei einem kleinen Parkschaden?

Oft ja. Hinter den Stoßfängern moderner Autos sitzen Sensoren und Halterungen, die schon bei einem Rempler Schaden nehmen. Liegt der Schaden über ungefähr 800 bis 1.000 Euro, zahlt die Versicherung des anderen in der Regel ein Gutachten. Ob das bei dir so ist, sehen wir auf den Fotos.

Was ist Schadensteuerung?

So nennt man es, wenn die Versicherung den Ablauf nach dem Unfall selbst lenkt: eigener Prüfer, Partnerwerkstatt, Mietwagen über sie. Das ist erlaubt, aber du musst es nicht annehmen.

Wer zahlt meinen eigenen Gutachter?

Bei vollständig fremder Schuld die Versicherung des Unfallverursachers, bei geteilter Schuld anteilig. Bei kleinen Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag, das sagen wir dir ehrlich.

Lass dich nicht runterrechnen.

Wir dokumentieren deinen Schaden unabhängig und vollständig. Bei fremder Schuld kostenlos für dich.

Mehr erfahren: Hinweise und Quellen
  • Bilder: Das Bild des Gutachters oben ist ein Symbolbild und wurde mit KI erstellt. Die Fotos bei den echten Fällen sind Originale aus Gutachten; Kennzeichen, Dokumente und persönliche Daten sind nicht abgebildet. Alle Unfallbeispiele mit Schadenhöhen
  • Kosten: Bei vollständig fremder Schuld trägt die Versicherung des Unfallverursachers die erforderlichen Gutachterkosten (§ 249 BGB), bei geteilter Schuld anteilig. Die Partnerkanzlei rechnet bei fremder Schuld die gesetzlichen Anwaltskosten mit der gegnerischen Versicherung ab.
  • Bewertungen: Alle Bewertungen stammen aus dem öffentlichen Google Unternehmensprofil von Direktgutachten24, Stand Oktober 2026. Wir übernehmen sie unverändert und prüfen sie nicht selbst nach. Alle auf Google lesen
  • Quellen: Zu Kürzungen durch Versicherungen: ARD Marktcheck, Die Tricks der Kfz Versicherungen. Mehr zum Thema: Versicherung schickt einen Gutachter?
  • Unfallcheck: Der Check ist kein Gutachten und nennt keine Beträge. Ein Gutachten entsteht erst beim Termin vor Ort.
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